Begünstigung bis ins Jahr 2018

Der Bundestag hat einen gemeinsamen Begünstigungszeitraum für Flüssig- und Erdgas bis 2018 beschlossen!

Autogas (LPG) und Erdgas (CNG) als Kraftstoff werden durch verminderte Mineralölsteuer gefördert, was den hauptsächlichen Preisunterschied gegenüber Benzin, Diesel oder Super ausmacht. Berücksichtigt werden dabei beide Gasarten, doch bis vor kurzem Autogas nur bis ins Jahr 2009 aber Erdgas dagegen bis 2020!

Bei der Betankung von Kraftfahrzeugen mit Erdgas handelt es sich weitgehend um eine deutsche Insellösung, die sich europaweit kaum durchsetzen wird. Autogas hingegen ist weit verbreitet und bietet eine Menge Vorteile gegenüber CNG, wie z.B. das schnellwachsende Tankstellennetz (europaweit) oder die größere Reichweite schon mit kleinen Tanks (Reserveradmulde) um nur mal zwei Vorteile zu nennen.

So wurden Unterschriften gesammelt und diese in Berlin bei Gremien, Verbänden und Vereinigungen eingereicht. Am 07. Juli ist die Entscheidungen zuerst im Ausschuss dann im Plenum gefallen. Der Bundestag hat einen gemeinsamen Begünstigungszeitraum für Flüssig- und Erdgas bis 2018 beschlossen, d.h. dass beide Kraftstoffe nun bis da hin geringer besteuert werden!

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